Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 18.03.2020 |
Wie Ihnen bekannt ist, wurde durch das Staastminsterin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frau Petra Köpping, am 18.03.2020 o.g. Allgemeinverfügung erlassen, die wir Ihnen hier noch einmal zum Nachlesen zur Kenntnis geben.
Aufgrund der uns erreichten Nachfragen unserer Verbandsmitglieder geben wir Ihnen in unserem internen Bereich das soeben verfasstes und versandte Schreiben zur Kenntnis.
Alle die ihre Zugangsdaten für den internen Bereich aktuell nicht zur Verfügung haben bzw. diese noch nicht angefordert haben, bitten wir um kurze Rückmeldung per mail an vsbi@vsbi.de.
Zuletzt geändert am: 18.03.2020 um 09:35
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.